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   LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 RA 1687/02   

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https://dejure.org/2003,19541
LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 RA 1687/02 (https://dejure.org/2003,19541)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2003 - L 13 RA 1687/02 (https://dejure.org/2003,19541)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - L 13 RA 1687/02 (https://dejure.org/2003,19541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersrente für langjährig Versicherte; Hinweispflicht im Kontenklärungsverfahren; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Anforderungen an eine Rentenauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 RA 1687/02
    Dieser Anspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber bestehenden Pflichten insbesondere zur Auskunft und Beratung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung zur hier einschlägigen Frage Bundessozialgericht - BSG - BSGE 79, 168 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1; BSGE 81, 251 = SozR a.a.O. Nr. 2; SozR a.a.O. Nrn. 3, 4 und 5).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 RA 1687/02
    Dieser Anspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber bestehenden Pflichten insbesondere zur Auskunft und Beratung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung zur hier einschlägigen Frage Bundessozialgericht - BSG - BSGE 79, 168 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1; BSGE 81, 251 = SozR a.a.O. Nr. 2; SozR a.a.O. Nrn. 3, 4 und 5).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R

    Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 RA 1687/02
    Für diese Renten ist in der eingangs zitierten Rechtsprechung der Grundsatz entfaltet worden, dass eine Hinweispflicht nur in den Fällen besteht, in denen der Versicherungsträger davon ausgehen muss, dass die Berechtigten einen Rentenantrag aus Unkenntnis (noch) nicht gestellt haben (vgl. BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 5 m.w.N.) Gehört hiernach jemand zu einer abgrenzbaren Gruppe von Versicherten, die eine Altersrente im allgemeinen vom frühestmöglichen Zeitpunkt an beziehen, so lässt das Fehlen eines rechtzeitigen Rentenantrags grundsätzlich den Schluss zu, dass dies auf Unkenntnis des Versicherten beruht.
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